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Gastaufnahmevertrag / AGB

Der Gastaufnahmevertrag stellt ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien dar. Er kommt zustande nach einer vom Gast vorgenommenen und vom Vermieter bestätigten Zimmer- bzw. Wohnungsreservierung.
Nur mit Einverständnis beider Parteien kann der Gastvertrag gelöst werden. Es ergeben sich aus ihm im Einzelnen folgende Rechte und Pflichten:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung zugesagt oder direkt bereitgestellt worden ist, falls eine Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war.
Die Vertragsparteien verpflichten sich nach Abschluss des Gastaufnahmevertrages für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen.
Der Gast verpflichtet sich zur Bezahlung der bereitgestellten Ferienwohnung auch bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme des vereinbarten Preises, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen (Ferienwohnung) 10 % des vereinbarten Preises.
Die Verpflichtungen des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für den gebuchten Zeitraum entfällt, sofern der Vermieter die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig tatsächlich vermieten kann.
Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung bzw. des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 und 5 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort